Der Mieter anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingungen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum und ist besorgt, dass er ordnungsgemäß über die Handhabung des Mietobjektes orientiert wird.
2. BEGINN UND ENDE DER MIETE
Alle Mieten beginnen im Domizil des Vermieters und enden, sobald das Mietobjekt termingerecht im Domizil des Vermieters abgeliefert wird. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wird das Mietobjekt nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Mieter für jede Stunde oder angefangene Stunde EUR 100,- zu zahlen.
3. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Möchte der Mieter von einer Buchung oder Reservation zurücktreten, gelten je nach gebuchtem oder reserviertem Produkt folgende Stornierungsbedingungen:
3.1 STORNIERUNGS- UND VERSCHIEBE-BEDINGUNGEN MOTORBOOT JOYRIDER
Bis zu 48h vor Mietbeginn wird der volle Betrag zurückerstattet, abzüglich einer Stornierungsgebühr pro Boot von EUR 35,-. Bei Stornierungen von weniger als 48 h vor Mietbeginn muss der volle Betrag bezahlt werden bzw. gibt es keine Rückerstattung. Eine Stornierungsversicherung ist Sache der Kundin oder des Kunden und wird empfohlen. Anstelle einer Stornierung können Buchungen nach Absprache mit uns auch verschoben werden. Bitte nehmt dazu per E-Mail (info@bootsverleih-saar.de) mit uns Kontakt auf mit der Angabe des neu gewünschten sowie noch verfügbaren Datums und der Uhrzeit. Bei kurzfristigen Verschiebungen von weniger als 48h vor Mietantritt wird eine Gebühr von EUR 35,- erhoben.
3.2 STORNIERUNGS- UND VERSCHIEBE-BEDINGUNGEN TRETBOOT JOYCYCLE
Bis zu 48h vor Mietbeginn wird der volle Betrag zurückerstattet, abzüglich einer Stornierungsgebühr pro Boot von EUR 15,-. Bei Stornierungen von weniger als 48 h vor Mietbeginn muss der volle Betrag bezahlt werden bzw. gibt es keine Rückerstattung. Eine Stornierungsversicherung ist Sache der Kundin oder des Kunden und wird empfohlen. Anstelle einer Stornierung können Buchungen nach Absprache mit uns auch verschoben werden. Bitte nehmt dazu per E-Mail (info@bootsverleih-saar.de) mit uns Kontakt auf mit der Angabe des neu gewünschten sowie noch verfügbaren Datums und der Uhrzeit. Bei kurzfristigen Verschiebungen von weniger als 48h vor Mietantritt wird eine Gebühr von EUR 15,- erhoben.
3.3 STORNIERUNGS- UND VERSCHIEBE-BEDINGUNGEN STAND UP PADDLE
Bis zu 48h vor Mietbeginn wird der volle Betrag zurückerstattet, abzüglich einer Stornierungsgebühr pro Boot von EUR 12,-. Bei Stornierungen von weniger als 48 h vor Mietbeginn muss der volle Betrag bezahlt werden bzw. gibt es keine Rückerstattung. Eine Stornierungsversicherung ist Sache der Kundin oder des Kunden und wird empfohlen. Anstelle einer Stornierung können Buchungen nach Absprache mit uns auch verschoben werden. Bitte nehmt dazu per E-Mail (info@bootsverleih-saar.de) mit uns Kontakt auf mit der Angabe des neu gewünschten sowie noch verfügbaren Datums und der Uhrzeit. Bei kurzfristigen Verschiebungen von weniger als 48h vor Mietantritt wird eine Gebühr von EUR 12,- erhoben.
3.4 ALLGEMEINE STORNIERUNGS- UND VERSCHIEBE-BEDINGUNGEN
Witterungsbedingt oder bei nicht Verfügbarkeit eines Bootes oder SUP kann es sein, dass Buchungen auch von Seiten des Bootsverleih Saar bzw. Delphin Tec Schiffstechnik GmbH storniert werden müssen, z.B. bei starkem Regen und/oder Sturmwarnung. Wahlweise wird ein Alternativtermin vereinbart oder der Zahlungsbetrag zurück erstattet.
4. BERECHTIGUNG ZUM FÜHREN DES MIETOBJEKTES
Nur die Person, die den Mietvertrag / Nutzungsbedingungen unterzeichnet hat, ist berechtigt das Boot zu manövrieren bzw. das Stand UP Paddle zu benutzen. Für jegliche Verkehrsübertretung haftet der Mieter vollumfänglich.
5. MIETBOOT UND STAND UP PADDLE
Das Mietboot und das Stand UP Paddle werden wird in fahrbereitem Zustand abgegeben. Die Mieterin / der Mieter verpflichtet sich zum Mietobjekt Sorge zu tragen.
6. PFLICHTEN BEI UNFALL
Die Mieterin / der Mieter sorgt für die sofortige Verständigung des Vermieters und der Wasserschutzpolizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermieter ohne Belang.
7. BESCHÄDIGUNG DES MOTORBOOTES
Die Mieterin / der Mieter ist für jede Beschädigung mit einem Kautionsbetrag von EUR 100,- für das Motorboot als Entschädigung und Selbstbehalt haftbar. Bei grober Fahrlässigkeit, welche durch die Versicherung nicht gedeckt ist, ist die Mieterin / der Mieter für den ganzen Schaden voll haftbar.
8. HAFTUNG DES VERMIETERS
Die Vermieter haftet nicht für irgendwelche Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschäden verursacht.
9. VERTRAGSERFÜLLUNG
Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat der Vermieter das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
10. VERLUST VON EIGENTUM
Bei Verlust von Eigentum des Vermieters (Sitzkissen, Sonnendach, Kühlbox, Schwimmweste, Paddel usw.) wird je eine Entschädigung von EUR 200,- erhoben. Für liegengelassenes Eigentum der Mieterin / des Mieters wird nicht gehaftet.
11. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt die Sportbootvermietungsordnung der Bundeswasserstraße von Deutschland.
12. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
Stand Mai 2024