Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANERKENNUNG
Der Mieter anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingungen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum und ist besorgt, dass er ordnungsgemäß über die Handhabung des Mietobjektes orientiert wird.

2. BEGINN UND ENDE DER MIETE
Alle Mieten beginnen im Domizil des Vermieters und enden, sobald das Mietobjekt termingerecht im Domizil des Vermieters abgeliefert wird. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wird das Mietobjekt nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Mieter für jede Stunde oder angefangene Stunde EUR 100,- zu zahlen.

3. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt insbesondere für Buchungen bei unserem Bootsverleih. Jede Reservierung eines Mietobjektes für einen bestimmten Tag oder Zeitraum ist damit verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Eine Stornierung oder ein Widerruf nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen. Möchte der Mieter von einer Buchung oder Reservation zurücktreten, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

3.1 STORNIERUNGS- UND VERSCHIEBE-BEDINGUNGEN BIS SPÄTESTENS 48 STUNDEN VOR MIETBEGINN
Bis zu 48h vor Mietbeginn kann der Termin kostenfrei verschoben oder ein Gutschein in der Höhe des Mietpreises ausgestellt werden. Die Mitteilung hat schriftlich per E-Mail an info@bootsverleih-saar.de oder durch eine schriftliche Rückantwort über das Online-Buchungssystem des Bootsverleihs bzw. Delphin Tec Schiffstechnik GmbH zu erfolgen.

3.2 STORNIERUNGS- UND VERSCHIEBE-BEDINGUNGEN BEI WENIGER ALS 48 STUNDEN VOR MIETBEGINN
Nach weniger als 48h vor Mietbeginn entfällt der Anspruch auf eine Terminverschiebung oder den Erhalt eines Gutscheines. Bei Krankheitsfall zeigen wir uns selbstverständlich auf Basis eines Nachweises kulant und bieten eine kostenlose Terminverschiebung oder einen Gutschein in der Höhe des Mietpreises an.

3.4 ALLGEMEINE STORNIERUNGS- UND VERSCHIEBE-BEDINGUNGEN
Witterungsbedingt oder bei nicht Verfügbarkeit eines Mietobjektes kann es sein, dass Buchungen auch von Seiten des Bootsverleih Saar bzw. Delphin Tec Schiffstechnik GmbH storniert werden müssen, z.B. bei starkem Regen und/oder Sturmwarnung, technische Gründe. In einem solchen Fall wird wahlweise ein Alternativtermin oder ein Gutschein in der Höhe des Mietpreises angeboten.

4. BERECHTIGUNG ZUM FÜHREN DES MIETOBJEKTES
Nur die Person, die den Mietvertrag / Nutzungsbedingungen unterzeichnet hat, ist berechtigt das Boot zu manövrieren bzw. das entsprechende Mietobjekt zu benutzen. Für jegliche Verkehrsübertretung haftet der Mieter vollumfänglich.

5. MIETOBJEKTE
Die Mietobjekte werden wird in fahrbereitem Zustand abgegeben. Die Mieterin / der Mieter verpflichtet sich zum Mietobjekt Sorge zu tragen.

6. PFLICHTEN BEI UNFALL
Die Mieterin / der Mieter sorgt für die sofortige Verständigung des Vermieters und der Wasserschutzpolizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermieter ohne Belang.

7. BESCHÄDIGUNG DES MIETOBJEKTES
Die Mieterin / der Mieter ist für jede Beschädigung mit einem Kautionsbetrag von EUR 100,- für das Mietobjekt als Entschädigung und Selbstbehalt haftbar. Bei grober Fahrlässigkeit, welche durch die Versicherung nicht gedeckt ist, ist die Mieterin / der Mieter für den ganzen Schaden voll haftbar.

8. HAFTUNG DES VERMIETERS
Die Vermieter haftet nicht für irgendwelche Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschäden verursacht.

9. VERTRAGSERFÜLLUNG
Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht bereit gestellt werden kann, hat der Vermieter das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.

10. VERLUST VON EIGENTUM
Bei Verlust von Eigentum des Vermieters (Sitzkissen, Sonnendach, Kühlbox, Schwimmweste, Paddel, SUP, usw.) wird je eine Entschädigung von EUR 200,- erhoben. Bei Verlust eines Fahrrades haftet die Mieterin / der Mieter im Umfang von EUR 600,-. Für liegengelassenes Eigentum der Mieterin / des Mieters wird nicht gehaftet.

11. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt die Sportbootvermietungsordnung der Bundeswasserstraße von Deutschland.

12. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.


Stand September 2024